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   LSG Berlin-Brandenburg, 20.01.2010 - L 18 AS 576/06   

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LSG Berlin-Brandenburg, 20.01.2010 - L 18 AS 576/06 (https://dejure.org/2010,10090)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 20.01.2010 - L 18 AS 576/06 (https://dejure.org/2010,10090)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 20. Januar 2010 - L 18 AS 576/06 (https://dejure.org/2010,10090)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 11 Abs 2 Nr 3b SGB 2, § 3 Abs 1 Nr 1 AlgIIV
    Teilvergleich; Gesamteinkommen; Lebensversicherung; Beitrag; Berücksichtigung tatsächliche Aufwendungen; Versicherungspflicht; Befreiung; Absetzbeträge

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Leistungen zur Grundsicherung für Arbeitssuchende unter Berücksichtigung der Aufwendungen für Lebensversicherungen; Anspruch auf einen Abzug i.H.d. tatsächlichen Aufwendungen für eine private Versicherung vom für eine Leistungsberechnung zugrunde zu legenden ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de
  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (14)

  • BSG, 27.02.2008 - B 14/7b AS 32/06 R

    Arbeitslosengeld II - Höhe und Anpassung der Regelleistung - Mehrbedarf für

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 20.01.2010 - L 18 AS 576/06
    Ungeachtet der bestehenden Dienstunfähigkeit ist der Kläger zu 2) als erwerbsfähiger Hilfebedürftiger iS des § 7 Abs. 1 Nr. 2 SGB II nicht von Ansprüchen nach dem SGB II ausgeschlossen (zum Ausschluss nicht erwerbsfähiger Hilfebedürftiger bei einer so genannten gemischten Bedarfsgemeinschaft vgl. BSG SozR 4-4200 § 20 Nr. 6).

    Bei den KdU ist dabei jeweils eine Pauschale für Warmwasserbereitung iHv jeweils 5, 60 ? (= 11, 20 ?) monatlich in Abzug zu bringen (vgl. BSG, Urteil vom 27. Februar 2008 - B 14/7b AS 32/06 R = SozR 4-4200 § 21 Nr. 3 mwN).

    Dass bei der Klägerin zu 1) bei der Berechnung der ihr bis 31. Dezember 2004 gewährten Alhi ein Betrag von 118, 18 ? für die beiden Lebensversicherungen berücksichtigt worden war, ist unerheblich; denn maßgeblich sind allein die Vorschriften des SGB II. Weder gegen die Höhe des Pauschbetrages von 30,- ? noch gegen die Rechtmäßigkeit der Verordnungsermächtigung in § 13 SGB II bestehen Bedenken (BSG, Urteil vom 27. Februar 2008 - B 14/7 b AS 32/06 R = SozR 4-4200 § 20 Nr. 6; BSG SozR 4-4200 § 20 Nr. 3).

  • BVerfG, 09.02.2010 - 1 BvL 1/09

    Hartz IV - Regelleistungen nach SGB II ("Hartz IV-Gesetz") nicht verfassungsgemäß

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 20.01.2010 - L 18 AS 576/06
    Soweit der Beklagte schließlich als Regelleistungen für die Eheleute den Betrag von jeweils 311,- ? nach § 20 Abs. 2, 3 SGB II in den im streitigen Zeitraum geltenden Fassungen zugrunde gelegt hat, sind diese Beträge, gegen deren Höhe der Senat keinerlei Bedenken hatte, unter Berücksichtigung des vom Bundesverfassungsgericht nunmehr am 09. Februar 2010 verkündeten Urteils (1 BvL 1/01, 1 BvL 3/09, 1 BvL 4/09, juris) zwar nicht verfassungsgemäß; hinzuweisen ist allerdings darauf, dass die der Festsetzung der Regelleistung zugrunde liegenden - verfassungswidrigen - Normen bis zu einer Neuregelung, die der Gesetzgeber bis zum 31. Dezember 2010 zu treffen hat, weiterhin anwendbar bleiben (BVerfG aaO).
  • BSG, 07.11.2006 - B 7b AS 18/06 R

    Arbeitslosengeld II - Angemessenheit der Unterkunftskosten - unangemessene

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 20.01.2010 - L 18 AS 576/06
    Der Betrag von 30,- ? nach § 3 Abs. 1 Nr. 1 Alg II-V deckt damit die Beiträge zu privaten Versicherungen in zulässiger Weise ab, die bei in einfachen Verhältnissen lebenden Bürgern allgemein üblich sind (BSG SozR 4-4200 § 22 Nr. 3).
  • BSG, 07.11.2006 - B 7b AS 8/06 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunftskosten - selbst genutztes Wohneigentum -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 20.01.2010 - L 18 AS 576/06
    Ungeachtet dessen, dass in der ersten Instanz nur die Klägerin zu 1) das Verfahren betrieben hatte, verfolgt nunmehr neben der Klägerin zu 1) auch der Kläger zu 2) nach § 7 Abs. 1 SGB II (hier idF des Vierten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt vom 24. Dezember 2003, BGBl I 2003, 2954) eigene Leistungsansprüche in zulässiger Weise (zur nachträglichen Einbeziehung vgl. z. B. BSG SozR 4-4200 § 22 Nr. 1; BSG, Urteil vom 25. Juni 2008 - B 11b AS 45/06 R- juris).
  • BSG, 15.04.2008 - B 14/7b AS 58/06 R

    Arbeitslosengeld II - fehlende Hilfebedürftigkeit des Ehegatten wegen

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 20.01.2010 - L 18 AS 576/06
    Abgesehen davon, dass der Kläger zu 2) mit der Klage und der Berufung ausschließlich einen Mehrbedarf von 51, 13 ? geltend macht, ist ein etwaiger sich aus der vorzunehmenden Dynamisierung ergebender Erhöhungsbetrag (siehe dazu BSG SozR 4-4200 § 9 Nr. 5) jedenfalls durch den von dem Beklagten vom Einkommen des Klägers zu 2) abgesetzten Beitrag zu der Zusatzversicherung bei der Postbeamtenkrankenkasse in Höhe von 24, 01 ? kompensiert.
  • BSG, 23.11.2006 - B 11b AS 1/06 R

    Verfassungsmäßigkeit der Ersetzung der Arbeitslosenhilfe durch das

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 20.01.2010 - L 18 AS 576/06
    Dass bei der Klägerin zu 1) bei der Berechnung der ihr bis 31. Dezember 2004 gewährten Alhi ein Betrag von 118, 18 ? für die beiden Lebensversicherungen berücksichtigt worden war, ist unerheblich; denn maßgeblich sind allein die Vorschriften des SGB II. Weder gegen die Höhe des Pauschbetrages von 30,- ? noch gegen die Rechtmäßigkeit der Verordnungsermächtigung in § 13 SGB II bestehen Bedenken (BSG, Urteil vom 27. Februar 2008 - B 14/7 b AS 32/06 R = SozR 4-4200 § 20 Nr. 6; BSG SozR 4-4200 § 20 Nr. 3).
  • BVerfG, 09.04.2003 - 1 BvL 1/01

    Nichtanrechnung von Kindergeld auf den Kindesunterhalt nach § 1612 b Abs. 5 BGB

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 20.01.2010 - L 18 AS 576/06
    Soweit der Beklagte schließlich als Regelleistungen für die Eheleute den Betrag von jeweils 311,- ? nach § 20 Abs. 2, 3 SGB II in den im streitigen Zeitraum geltenden Fassungen zugrunde gelegt hat, sind diese Beträge, gegen deren Höhe der Senat keinerlei Bedenken hatte, unter Berücksichtigung des vom Bundesverfassungsgericht nunmehr am 09. Februar 2010 verkündeten Urteils (1 BvL 1/01, 1 BvL 3/09, 1 BvL 4/09, juris) zwar nicht verfassungsgemäß; hinzuweisen ist allerdings darauf, dass die der Festsetzung der Regelleistung zugrunde liegenden - verfassungswidrigen - Normen bis zu einer Neuregelung, die der Gesetzgeber bis zum 31. Dezember 2010 zu treffen hat, weiterhin anwendbar bleiben (BVerfG aaO).
  • BSG, 27.02.2008 - B 14/7b AS 64/06 R

    Arbeitslosengeld II - Verfassungsmäßigkeit der Regelleistung - Abschlag bei den

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 20.01.2010 - L 18 AS 576/06
    Denn auch bei einem Streit um höhere Leistungen nach dem SGB II sind grundsätzlich alle Anspruchsvoraussetzungen dem Grunde und der Höhe nach zu prüfen (BSG SozR 4-4200 § 21 Nr. 2; SozR 4-4300 § 428 Nr. 3).
  • BSG, 13.05.2009 - B 4 AS 58/08 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Vermögensberücksichtigung - Freibetrag für

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 20.01.2010 - L 18 AS 576/06
    Die Beteiligten haben dieser Sachlage mit der unter der Ziffer 1 des Teilvergleichs geschlossenen Vereinbarung Rechnung getragen, in dem sie darin übereinstimmend davon ausgegangen sind, dass der Kläger zu 2) in dem streitigen Zeitraum noch in der Lage war, regelmäßig mindestens drei Stunden täglich einer Erwerbstätigkeit nachzugehen (zur Zulässigkeit eines derartigen Teilvergleichs vgl. BSG, Urteil vom 13. Mai 2009 - B 4 AS 58/08 R - Rn 13, juris, zur Veröffentlichung vorgesehen; Urteil vom 19. Februar 2009 - B 4 AS 68/07 R - Rn 10, juris).
  • BSG, 18.06.2008 - B 14 AS 55/07 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung - Kindergeld -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 20.01.2010 - L 18 AS 576/06
    Dieses zu berücksichtigende Gesamteinkommen der Kläger gemäß § 11 Abs. 1 Satz 1 SGB II ist in Anwendung von § 9 Abs. 2 Satz 3 SGB II im Verhältnis des jeweils eigenen Bedarfs der Kläger zum Gesamtbedarf der Bedarfsgemeinschaft (Januar bis Juni 2005: Klägerin zu 1> = 47, 20 %, Kläger zu 2> = 52, 80 %; Juli bis Oktober 2005: Klägerin zu 1> = 47, 19 %, Kläger zu 2> = 52, 81%; November 2005 bis September 2006: Klägerin zu 1> = 47, 18 %, Kläger zu 2> = 52, 82 %; Oktober 2006: Klägerin zu 1> = 47, 26 %, Kläger zu 2> = 52, 74 %; November 2006: Klägerin zu 1> = 47, 18 %, Kläger zu 2> = 52, 82 %) auf den jeweiligen Bedarf der Kläger anzurechnen (sog. horizontale Berechnungsmethode: vgl. BSG, Urteil vom 18. Juni 2008 - B 14 AS 55/07 R = SozR 4-4200 § 9 Nr. 4).
  • BSG, 15.04.2008 - B 14/7b AS 68/06 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Vermögensberücksichtigung -

  • BSG, 23.11.2006 - B 11b AS 9/06 R

    Verfassungsmäßigkeit der Abschaffung der Arbeitslosenhilfe zugunsten der

  • BSG, 19.02.2009 - B 4 AS 68/07 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Hilfebedürftigkeit - Unterhaltsvermutung bei

  • BSG, 25.06.2008 - B 11b AS 45/06 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Streitgegenstand - Arbeitslosengeld II -

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